|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Funkysoft Internet Services, Anna Elisabeth Blank Beratungs- und Erstellungsvertrag in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen sowie der Erstellung von Software-Erzeugnissen und/oder Teile davon (z.B. einzelne Module) sowie Internet-Präsentationen der Funkysoft Internet Services , Anna Elisabeth Blank, nachstehend "FunkySoft" genannt -, 34587 Felsberg, An der Sommerseite 4. 1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie als "Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FunkySoft von FunkySoft schriftlich bestätigt worden sind. 1.3 Soweit sich FunkySoft in Teilen der Dienste Dritter für die Erbringung der Leistung (z. B. web hosting) bedient, gelten für diesen Teilbereich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten. 2. Vertragsabschluß2.1 Schriftliche Angebote von FunkySoft sind 14 Tage verbindlich, soweit nicht eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 2.2 Im übrigen sind Preislisten und andere Werbeunterlagen von FunkySoft freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kann entweder durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots oder sonst mit Auftragsbestätigung durch FunkySoft zustandekommen. Diese Auftragsbestätigung bestimmt dann den Umfang der von FunkySoft übernommenen Pflichten. 3. Preise3.1 Der jeweilige Preis wird nach Arbeitszeitaufwand, Reise- und Wartezeit berechnet und ergibt sich im Falle der fristgerechten Annahme eines schriftlichen FunkySoft- Angebots aus diesem Angebot, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch FunkySoft gültigen Tagessätzen. Der derzeit gültige Tagessatz beträgt 700,- EUR. Die Höhe des Tagessatzes ist in Abhängigkeit des Auftragvolumens verhandelbar. Wird die Beratungs-/Erstellungsleistung
nach Stundensätzen verrechnet, zählen angefangene Stunden als
volle Einsatzstunden. Der derzeitige Stundensatz beträgt EUR 90,- . Im Bereich Web-Design werden (sofern vom Kunden gewünscht) in der Regel Festpreise je Web-Seite, Formular, Shop-Site , Script etc. vereinbart. Überstunden, d.h. Stunden, die außerhalb der bei der FunkySoft üblichen Arbeitszeit (8-17 Uhr) zu leisten sind, werden gesondert nach den jeweils gültigen Tagessätzen mit einem Aufschlag von 25% berechnet. Nebenkosten (z.B. Reisekosten und Übernachtungskosten) werden gesondert vergütet. 3.2 Preiserhöhungen werden dem Kunden jeweils mindestens 1 Monat vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. 3.3 Die Preise gelten innerhalb der Gebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 3.4 Installations-, Einführungs- und Pflegekosten sind nur inbegriffen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. 4. Zahlung4.1 Zahlungen sind
wie folgt fällig: Innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne
Abzug, und zwar zu je einem Drittel
4.2 Ausgenommen sind aktionsgebundene Preise der FunkySoft. Die Zahlung dafür ist ungeteilt innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. 4.3 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 4.4 Ist der Auftraggeber mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so zahlt er an FunkySoft bezüglich des Summenbetrages Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gegebenen Bundesbankdiskontsatz, wenn nicht der Auftraggeber in angemessener Zeit den Nachweis erbringt, daß der Verzugsschaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. 4.4 Die Geltendmachung weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt FunkySoft vorbehalten. 4.5 FunkySoft behält sich vor, seine Forderungen an Dritte abzutreten. 5. Beratungs-/ErstellungsleistungFunkySoft und Kunde
vereinbaren im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung, wo welche
Beratungs-/Erstellungsleistung zu erbringen ist. FunkySoft hält
genug Personalkapazität vor, um die vereinbarte Beratungs-/Erstellungsleistung
auch bei vom Kunden nicht verursachten Fehlzeiten der Mitarbeiter der FunkySoft
(z. B. Krankheit, Urlaub) erbringen zu können. Beide Vertragspartner
benennen sich wechselseitig mindestens einen Mitarbeiter, der als Ansprechpartner
beim jeweiligen Vertragspartner für den Zeitraum der Erbringung der
vertraglich vereinbarten Leistung auftritt. 6. Geheimhaltung6.1 Die Vertragspartner haben sämtliche, als geheim gekennzeichneten Informationen über die vertragliche Beratungs-/Erstellungsleistung wechselseitig geheimzuhalten und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter sind, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu gehalten sind, zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet, sofern sie mit der Beratungs-/Erstellungsleistung in Berührung kommen. FunkySoft verpflichtet sich, die mitgeteilten Informationen nicht selbst zu verwerten, insbesondere keine Schutzrechtsanmeldungen zur Erlangung gewerblicher Schutzrechte vorzunehmen. Alle Ergebnisse der Beratungs-/Erstellungsleistung stehen dem Kunden zu, es sei denn, sie sind nicht geschützt und offenkundig gemäß 6.2. 6.2 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der mitgeteilten Informationen entfällt, wenn diese vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder der Öffentlichkeit vor Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden eines Vetragspartners bekannt oder allgemein zugänglich werden oder im wesentlichen Informationen entsprechen, die einem Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten in rechtlich zulässiger Weise offenbart und zugänglich gemacht werden. Diese Geheimhaltungsfrist gilt vorbehaltlich der vorgenannten Einschränkungen auch für die Zeit nach Vertragsende unbefristet. 7. HaftungFunkySoft ist zum Ersatz von Schäden nur in dem nachfolgend aufgeführten Umfang verpflichtet:
In keinem Falle haftet FunkySoft für Ansprüche der im Erstellungs-/Beratungsvertrag vereinbarten Summe hinaus . 8. Verschiedenes8.1 Soweit Mitarbeiter der FunkySoft und des Kunden bei den Arbeiten am Vertragsgegenstand personenbezogene Daten zu verarbeiten haben, werden von den Mitarbeitern der Vertragsparteien die Datenschutzgesetze beachtet, Maßnahmen zur Datensicherung untereinander vereinbart und sie werden sich wechselseitig über die Einhaltung dieser Vereinbarungen informieren. 8.2 Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind als solche zu kennzeichnen, haben schriftlich zu erfolgen und sind nur dann verbindlich, wenn sie von den Vertragsparteien unterzeichnet sind. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Dieser Schriftformvorbehalt kann nur durch eine schriftlich abgefaßte, von beiden Vertragspartnern unterschriebene Vereinbarung aufgehoben werden. 8.3 Für den Fall, daß Mitarbeiter der FunkySoft das Gelände und/oder die Räume des Kunden zum Zwecke der Leistungserbringung betreten müssen, ist im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung nach vorheriger Absprache der Parteien festzulegen, in welchem Umfang die Mitarbeiter der FunkySoft sich der Hausordnung und den Sicherheitsbestimmungen des Kunden anzupassen haben. FunkySoft veranlaßt - mangels anderer Vereinbarung - ihre Mitarbeiter, sich beim Betreten und Verlassen des Geländes des Kunden den üblichen Kontrollen zu unterwerfen. Der Kunde ist bei Verstößen oder Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung oder die Sicherheitsbestimmungen berechtigt, die betreffenden Mitarbeiter der FunkySoft von seinem Gelände zu verweisen und von FunkySoft den Einsatz anderer qualifizierter Mitarbeiter zu verlangen. 8.4 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind nur nach beiderseitiger vorheriger Zustimmung übertragbar. 8.5 Es wird die Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. 8.6 Die Parteien werden
im Falle von Streitigkeiten zunächst versuchen, eine gütliche
Einigung herbeizuführen. Sollte eine gütliche Einigung nicht
erzielt werden, werden die Parteien eine geeignete Schlichtungsstelle anrufen,
um den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu
bereinigen. 8.7 Für den Fall, daß der Vertrag eine Lücke enthält, oder eine Vertragsbestimmung ganz oder nur teilweise unwirksam ist oder wird, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit der Vertrag eine Lücke enthält oder ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gemäß dem vorstehenden Satz vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde. Hinweis
zur Problematik
Funkysoft ist als Inhaltsanbieter für die eigenen Inhalte, die er zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält Funkysoft insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit. Für diese fremden Inhalte ist Funkysoft nur dann verantwortlich, wenn von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis vorliegt und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§5 Abs.2 TDG). Bei "Links" handelt es sich allerdings stets um
"lebende" (dynamische) Verweisungen. Funkysoft hat
bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin
überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche
oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Der Inhaltsanbieter
ist aber nach dem TDG nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die
er in seinem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu
überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen
könnten. Erst wenn er feststellt oder von anderen darauf hingewiesen
wird, daß ein konkretes Angebot, zu dem er einen Link bereitgestellt
hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst,
wird er den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihm dies technisch
möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit
wird nicht dadurch beeinflußt, daß auch nach Unterbindung
des Zugriffs von der Funkysoft-Homepage von anderen
Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen
werden kann. Verantwortlich im Sinne des Presserechts ist Anna Elisabeth Blank, An der Sommerseite 4, 34587 Felsberg, Tel. 05662-931594, Fax 05662-6417, Hotline: 0700 FUNKYSOFT bzw. 0700-3865 9763 8.(max. 0,12 Euro/min.)
Stand:
|